Bundesfreiwilligendienst
Der "Bundesfreiwilligendienst" im CJD Ribnitz-Damgarten
Der "Bundesfreiwilligendienst" richtet sich an alle Frauen und Männer ab 18 Jahren, die sich in einer besonderen Weise für einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung engagieren wollen. Es gelten jeweils die geseztlichen Vorgaben.
Für den Bundesfreiwilligendienst gibt es keine Altersbegrenzung.
Die Stellen im CJD Ribnitz-Damgarten sind in der Regel auf ein
Jahr zu besetzen. Anderweitige Absprachen (minimum 6 Monate,
maximum 24 Monate) werden individuell abgestimmt.
Die Arbeitszeit beträgt jeweils 40 Wochenstunden.
Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ist für Teilnehmende
ab Vollendung des 27. Lebensjahres auch eine Teilzeitvariante
mit mindestens 20 Stunden pro Woche möglich.
Darüber hinaus kann der Bundesfreiwilligendienst nach 5 Jahren
erneut eingegangen werden.
Für alle Stellen im Rahmen des CJD Ribnitz-Damgarten gilt als
Voraussetzung das Vorhandensein eines Führerscheins Klasse B
(früher Klasse 3)
Das CJD Ribnitz-Damgarten bietet folgende Stellen im Rahmen
des Bundesfreiwilligendienstes:
3 Stellen Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Fahrdienst (Personenbeförderung, Transporte),
Unterstützung der Mitarbeitenden in den einzelnen
Werkstattbereichen in der Anleitung der Beschäftigten,
Pflegeleistungen
1 Stelle Fördergruppe für Menschen mit
Schwerstmehrfachbehinderung
Unterstützung der Mitarbeitenden in der Fördergruppe
durch Anleitung, Betreuung der
Schwerstmehrfachbehinderten, Pflegeleistungen,
Fahrdienste
1 Stelle Wohnheim für werkstattbeschäftigte Menschen mit
Behinderung
Unterstützung der Mitarbeitenden im Wohnheim
durch ergänzende Betreuungsleistungen,
Pflegeleistungen, Fahrdienste
Im Leistungsrahmen bieten wir entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben
Monatliches Taschengeld in Höhe von 250,00 €
(die Höhe des Taschengeldes ist vor dem Hintergrund der
besonderen Verantwortung gegenüber den Menschen mit
Behinderungen gesetzt).
Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
(bei Nichtgestellung die Auszahlung gemäß
Sachbezugswertregelung)
Fahrtkostenerstattung gemäß ÖPNV
Übernahme der Sozialversicherungsverpflichtung
Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr (gesetzlicher Rahmen)
Pädagogische Begleitung vor Ort, mehrere Wochenseminare des
Bundes und des Trägers
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf unter:
fon 03821 70 91 0
fax 03821 70 91 299





